Swiss Insights TALK – Potenziale & Herausforderungen von Open Data in der KI-gestützten Marktforschung

Wie ermöglichen Verwaltungsdaten, Linked Open Data und KI neue Einsichten und Geschäftsmodelle?

Am 30. Oktober 2025 fand in Zürich ein weiterer spannender Swiss Insights TALK statt. Die zahlreichen Teilnehmenden setzten sich intensiv mit Impulsen, Diskussionen und konkreten Anwendungen rund um offene Verwaltungsdaten, KI‑Technologien und Marktforschung auseinander.

In vier Referaten wurden folgende Themen beleuchtet

Von OGD zum konkreten Nutzen: Wie verwaltet der öffentliche Sektor Daten, wie werden sie bereitgestellt und welchen wirtschaftlichen Nutzen lässt sich daraus generieren? (Impuls von Samuel Schütz, Bundesamt für Statistik, BFS)

Wenn offene Daten sprechen lernen: Der Einsatz von Linked Open Data (LOD) am Beispiel des Chatbots MeLODy zeigte Rolf Schenker von Statistik Stadt Zürich, wie semantisch verknüpfte Daten eine KI‑Anwendung ermöglichen.

Von Open Data zum Kundenkontakt: In einem Use‑Cases, zeigten Christoph Bräunlich, BSI und Samuel Schütz, BFS, wie AI‑Agents offene Daten mit internen CRM‑Systemen verbinden und so neue Business‑Modelle ermöglichen.

Heisse Eisen, offene Daten: Lukas Golder und Dr. Tobias Keller von gfs.bern zeiten mit Blick auf politische Abstimmungs‑ und Wahlforschung (z. B. durch gfs.bern), wo offene Daten genutzt und auch publiziert werden, und welche ethischen, rechtlichen und methodischen Herausforderungen damit verbunden sind.

Was steckt dahinter?

OGD bezeichnet die strukturierte, frei verfügbare Bereitstellung von Verwaltungsdaten. Dabei spielen technische Qualität (maschinenlesbar, standardisiert, offen lizenziert) sowie der einfache Zugang eine zentrale Rolle.

Daraus resultiert ein konkreter Nutzen

Mehr Klarheit durch Verknüpfung: Statt generischer Begriffe wie z.B. «Einwohner Zürich» werden eindeutige Konzepte eingesetzt.

  1. KI‑Anwendung wie MeLODy zeigen, wie Daten korrekt interpretiert, Quellen angegeben und Antworten präzise geliefert werden können.
  2. OGD wie z.B. OpenData.swiss erleichtern die Arbeit und ermöglichen präzisere Hochrechnungen, gleichzeitig steigt aber auch die Abhängigkeit und der Wettbewerbsdruck erhöht sich.
  3. Kombination von CRM, offenen Daten und AI‑Agents schafft skalierbare Geschäftsmodelle: externe Daten reichern interne Kundendaten an und ermöglichen personalisierten Dialog.

Chancen

  • Automatisierte Datenverarbeitung: Offene, gut strukturierte Daten reduzieren Aufwand und erhöhen Geschwindigkeit.
  • Zusätzliche Datenpunkte = mehr Genauigkeit: Durch die Einbeziehung externer Verwaltungsdaten lassen sich neue Erkenntnisse gewinnen.
  • Innovation durch Verknüpfung: LOD und KI eröffnen neue Wege, Daten für Marktforschung und Business‑Modelle zu nutzen.

Auf Folgendes sollte man achten

  • Abhängigkeit von einzelnen Datenquellen
  • Gefahr einer Monopolisierung trotz «Offenheit»
  • Fehler in Daten führen zu systematischen Folgefehlern
  • Ethische/ rechtliche Aspekte

Fazit

Die Veranstaltung zeigte eindrücklich, dass offene Verwaltungsdaten nicht nur „nice to have“ sind, sondern ein zentraler Treiber für datenbasierte Innovation sein können, vorausgesetzt, sie sind technisch, rechtlich und organisatorisch gut eingebettet.

Wir danken Referierenden Samuel Schütz, Rolf Schenker, Christoph Bräunlich, Lukas Golder und Dr. Tobias Keller für die lebendige Diskussion und den Austausch sowie Irina Brandenberger für die professionelle Moderation.

Danke an die Eventpartner

Ein herzlicher Dank geht an unsere Eventpartner. Sie leisten nicht nur einen wertvollen Beitrag zur Durchführung, sondern ermöglichen es auch, neue Themen aufzugreifen, aktuelle Entwicklungen zu reflektieren und gemeinsam den Blick über den Tellerrand hinaus zu richten.

gfs.bern, Bilendi, GIM Suisse AG, intervista ag Demoscope und smartinterviews

Präsentationen

  • Von OGD zum konkreten Nutzen: Wie die Verwaltung Daten öffnet und Innovation ermöglicht
    Samuel Schütz
    (Download Präsentation)
  • Wenn offene Daten sprechen lernen: Wie Linked Open Data den Chatbot MeLODy der Stadt Zürich ermöglicht
    Rolf Schenker
    (Download Präsentation)
  • Von Open Data zum Kundenkontakt: Wie öffentliche Daten und AI-Agents neue Business Cases ermöglichen
    Christoph Bräunlich, Samuel Schütz
    (Download Präsentation)
  • Heisse Eisen, offene Daten: Open Data in hitzigen Abstimmungsdebatten
    Lukas Golder, Dr. Tobias Keller
    (Download Präsentation)

2. Vorabstimmungsanalyse zur eidg. Abstimmung vom 18.06.2023

Wäre bereits am 27. Mai 2023 abgestimmt worden, wären alle drei auf eidgenössischer Ebene zur Abstimmung stehenden Vorlagen deutlich angenommen worden.

Die zweite Trendstudie des Forschungsinstitutes gfs.bern im Auftrag der SRG SSR zur Abstimmung vom 18. Juni 2023 ist erschienen.

Drei Ja-Mehrheiten

Wäre bereits am 27. Mai 2023 abgestimmt worden, wären alle drei auf eidgenössischer Ebene zur Abstimmung stehenden Vorlagen deutlich angenommen worden. Am klarsten gilt dies für die OECD/G20-Mindestbesteuerung, gefolgt vom Covid-19-Gesetz und dem Klima-Gesetz. Alle drei Vorlagen erfuhren im Verlauf der Hauptkampagnenphase eine Polarisierung Richtung Nein. Für Behördenvorlagen entspricht dies dem Ausnahmefall der Meinungsbildung.

Es ist bei einer 95-prozentigen Wahrscheinlichkeit ein statistischer Unsicherheitsbereich von rund ± 3 Prozentpunkten mitzudenken.

Das sind die Hauptergebnisse der zweiten Befragung zur Volksabstimmung vom 18. Juni 2023. Realisiert wird die Serie vom Forschungsinstitut gfs.bern für die Medien der SRG SSR.

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Zum Cockpit von gfs.bern: Cockpit

2. Vorabstimmungsanalyse zur eidg. Abstimmung vom 25.09.2022

Wäre bereits am 4. September 2022 abgestimmt worden, wären die beiden Vorlagen der AHV-Reform angenommen worden. Eine knappe Mehrheit hätte die Massentierhaltungsinitiative verworfen. Eine relative Mehrheit hätte das Verrechnungssteuergesetz angenommen.

Die zweite Trendstudie des Forschungsinstitutes gfs.bern im Auftrag der SRG SSR zur Abstimmungen vom 25. September 2022 ist erschienen.

Wäre bereits am 4. September 2022 abgestimmt worden, wären die beiden Vorlagen der AHV-Reform angenommen worden. Eine knappe Mehrheit hätte die Massentierhaltungsinitiative verworfen. Eine relative Mehrheit hätte das Verrechnungssteuergesetz angenommen.

Alle vier Vorlagen erfuhren im Verlauf der Hauptkampagnenphase eine Polarisierung Richtung Nein. Für die Initiativen ist dies gemeinhin typisch, für Behördenvorlagen entspricht dies jedoch dem Ausnahmefall der Meinungsbildung.

Die Stimmbeteiligung hätte stabil bei durchschnittlichen 44 Prozent gelegen.”

Es ist bei einer 95-prozentigen Wahrscheinlichkeit ein statistischer Unsicherheitsbereich von rund ± 3 Prozentpunkten mitzudenken.

Das sind die Hauptergebnisse der zweiten Befragung zur Volksabstimmung vom 25. September 2022. Realisiert wird die Serie vom Forschungsinstitut gfs.bern für die Medien der SRG SSR.

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1. Vorabstimmungsanalyse zur eidg. Abstimmung vom 25.09.2022

Wäre bereits am 8. August 2022 abgestimmt worden, wären die Massentierhaltungsinitiative und die beiden Vorlagen der AHV-Reform angenommen worden. Das Verrechnungssteuergesetz hätte lediglich relativmehrheitliche Zustimmung erfahren.

Die erste Trendstudie des Forschungsinstitutes gfs.bern im Auftrag der SRG SSR zur Abstimmungen vom 25. September 2022 ist erschienen.

Wäre bereits am 8. August 2022 abgestimmt worden, wären die Massentierhaltungsinitiative und die beiden Vorlagen der AHV-Reform angenommen worden. Das Verrechnungssteuergesetz hätte lediglich relativmehrheitliche Zustimmung erfahren. Die Stimmbeteiligung hätte bei leicht unterdurchschnittlichen 45 Prozent gelegen.

Es ist bei einer 95-prozentigen Wahrscheinlichkeit ein statistischer Unsicherheitsbereich von rund ± 3 Prozentpunkten mitzudenken.

Das sind die Hauptergebnisse der ersten Befragung zur Volksabstimmung vom 25. September 2022. Realisiert wird die Serie vom Forschungsinstitut gfs.bern für die Medien der SRG SSR.

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2. Vorabstimmungsanalyse zur eidg. Abstimmung vom 15.05.2022

Wäre bereits am 24. April 2022 abgestimmt worden, wären das Filmgesetz, das Transplantationsgesetz und die Finanzierung der Frontex angenommen worden. Die Stimmbeteiligung hätte bei unterdurchschnittlichen 44 Prozent gelegen.

Die zweite Trendstudie des Forschungsinstitutes gfs.bern im Auftrag der SRG SSR zur Abstimmungen vom 15. Mai 2022 ist erschienen.

Wäre bereits am 24. April 2022 abgestimmt worden, wären das Filmgesetz, das Transplantationsgesetz und die Finanzierung der Frontex angenommen worden. Die Stimmbeteiligung hätte bei unterdurchschnittlichen 44 Prozent gelegen.

Dynamisch betrachtet erfuhr das Filmgesetz im Verlauf der Hauptkampagnenphase eine Polarisierung Richtung Nein, während sich die Stimmabsichten zum Transplantationsgesetz stabil verhalten und der Ja-Anteil bei der Finanzierung der Frontex wächst. Der Meinungsverlauf zum Filmgesetz entspricht einem Ausnahmefall der Meinungsbildung zu einer Behördenvorlage, jener der anderen beiden Vorlagen entspricht dem Normalfall.

Es ist bei einer 95-prozentigen Wahrscheinlichkeit ein statistischer Unsicherheitsbereich von rund ± 3 Prozentpunkten mitzudenken. Wie üblich handelt es sich auch bei der zweiten Befragung nur um eine Momentaufnahme und keine Prognose zum Abstimmungsausgang.

Das sind die Hauptergebnisse der ersten von zwei Befragungen zur Volksabstimmung vom 15. Mai 2022. Realisiert wird die Serie vom Forschungsinstitut gfs.bern für die Medien der SRG SSR.

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1. Vorabstimmungsanalyse zur eidg. Abstimmung vom 15.05.2022

Wäre bereits am 18. März 2022 abgestimmt worden, wären das Filmgesetz, das Transplantationsgesetz und die Finanzierung der Frontex angenommen worden.

Die erste Trendstudie des Forschungsinstitutes gfs.bern im Auftrag der SRG SSR zur Abstimmungen vom 15. Mai 2022 ist erschienen.

Wäre bereits am 18. März 2022 abgestimmt worden, wären das Filmgesetz, das Transplantationsgesetz und die Finanzierung der Frontex angenommen worden. Die Stimmbeteiligung hätte bei leicht unterdurchschnittlichen 44 Prozent gelegen.

Es ist bei einer 95-prozentigen Wahrscheinlichkeit ein statistischer Unsicherheitsbereich von rund ± 3 Prozentpunkten mitzudenken. Wie üblich handelt es sich auch bei der zweiten Befragung nur um eine Momentaufnahme und keine Prognose zum Abstimmungsausgang.

Das sind die Hauptergebnisse der ersten von zwei Befragungen zur Volksabstimmung vom 15. Mai 2022. Realisiert wird die Serie vom Forschungsinstitut gfs.bern für die Medien der SRG SSR.

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