Datenethik – Warum Unternehmen jetzt investieren müssen

So denken führende Unternehmen über Digitalethik

Die Büchse der Pandora ist geöffnet. Digitalisierung & künstliche Intelligenz werden nicht verschwinden, sondern stärker werden! Stellt sich die Frage: Lernen wir schnell genug, um damit Lernen umzugehen?

Soviel sei gesagt: ChatGPT4 hat enorm viel Bewegung ins Thema gebracht. Wer noch nicht gehandelt hat, sollte sich dringend Gedanken über die firmeninterne Positionierung machen:

🔑 Unternehmenswerte beschreiben > Werte schaffen Vertrauen (und Erfolg)
🔑 Prozesse definieren > zwecks Schadenvermeidung, Fairness, Selbstbestimmung, Transparenz, Verantwortung und wegen des ethischen Diskurses
🔑 Unterstützung in der Community holen

Die Key Takeaways:

  1. Minimize Data Collection & Retention: So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Kluge Architektur reduziert Risiken & Kosten
  2. Transparenz: Klare Kommunikation, Prozesse, Nachvollziehbar für die Masse > Label sind ein Weg.
  3. Explizit Einverständnis einholen: Lass uns dir erklären wie wir deine Daten nutzen > Optionen bieten wie z.B. Easy Ride
  4. Einhalten des Datenschutzes: sauberes Handwerk

Wie Karin Lange treffend sagt: It’s all about peole
Wenn die Menschen im Unternehmen nicht sensibilisiert sind und ein Bewusstsein für die Risiken entwickeln, gibt es keine ethische Governance.

Die Verantwortung KANN NICHT (nur) bei einem kleinen Gremium liegen. Jeder einzelne Mitarbeitende in der Verantwortung, die Markenwerte des Unternehmens (und somit auch die datenethischen Prinzipien) zu leben und zu vertreten.

Danke Steffen Mueller und Markus Basler für die wertvollen Einblicke in die Wissenschaft und die Initiativen der Schweizerischen Post. Danke Sibylle Peuker für die professionelle Leitung der Diskussion mit Markus BrunoldCornelia DiethelmTobias KratzJörg Mäder und Karin Lange. Das Thema bewegt – wir hätten noch lange weiterdiskutieren können….

Zur Präsentation

Mehr zum Data Fairness Label und zur Community von Swiss Insights: Data Fairness Label

2. Vorabstimmungsanalyse zur eidg. Abstimmung vom 18.06.2023

Die zweite Trendstudie des Forschungsinstitutes gfs.bern im Auftrag der SRG SSR zur Abstimmung vom 18. Juni 2023 ist erschienen.

Drei Ja-Mehrheiten

Wäre bereits am 27. Mai 2023 abgestimmt worden, wären alle drei auf eidgenössischer Ebene zur Abstimmung stehenden Vorlagen deutlich angenommen worden. Am klarsten gilt dies für die OECD/G20-Mindestbesteuerung, gefolgt vom Covid-19-Gesetz und dem Klima-Gesetz. Alle drei Vorlagen erfuhren im Verlauf der Hauptkampagnenphase eine Polarisierung Richtung Nein. Für Behördenvorlagen entspricht dies dem Ausnahmefall der Meinungsbildung.

Es ist bei einer 95-prozentigen Wahrscheinlichkeit ein statistischer Unsicherheitsbereich von rund ± 3 Prozentpunkten mitzudenken.

Das sind die Hauptergebnisse der zweiten Befragung zur Volksabstimmung vom 18. Juni 2023. Realisiert wird die Serie vom Forschungsinstitut gfs.bern für die Medien der SRG SSR.

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2. Vorabstimmungsanalyse zur eidg. Abstimmung vom 25.09.2022

Die zweite Trendstudie des Forschungsinstitutes gfs.bern im Auftrag der SRG SSR zur Abstimmungen vom 25. September 2022 ist erschienen.

Wäre bereits am 4. September 2022 abgestimmt worden, wären die beiden Vorlagen der AHV-Reform angenommen worden. Eine knappe Mehrheit hätte die Massentierhaltungsinitiative verworfen. Eine relative Mehrheit hätte das Verrechnungssteuergesetz angenommen.

Alle vier Vorlagen erfuhren im Verlauf der Hauptkampagnenphase eine Polarisierung Richtung Nein. Für die Initiativen ist dies gemeinhin typisch, für Behördenvorlagen entspricht dies jedoch dem Ausnahmefall der Meinungsbildung.

Die Stimmbeteiligung hätte stabil bei durchschnittlichen 44 Prozent gelegen.”

Es ist bei einer 95-prozentigen Wahrscheinlichkeit ein statistischer Unsicherheitsbereich von rund ± 3 Prozentpunkten mitzudenken.

Das sind die Hauptergebnisse der zweiten Befragung zur Volksabstimmung vom 25. September 2022. Realisiert wird die Serie vom Forschungsinstitut gfs.bern für die Medien der SRG SSR.

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1. Vorabstimmungsanalyse zur eidg. Abstimmung vom 25.09.2022

Die erste Trendstudie des Forschungsinstitutes gfs.bern im Auftrag der SRG SSR zur Abstimmungen vom 25. September 2022 ist erschienen.

Wäre bereits am 8. August 2022 abgestimmt worden, wären die Massentierhaltungsinitiative und die beiden Vorlagen der AHV-Reform angenommen worden. Das Verrechnungssteuergesetz hätte lediglich relativmehrheitliche Zustimmung erfahren. Die Stimmbeteiligung hätte bei leicht unterdurchschnittlichen 45 Prozent gelegen.

Es ist bei einer 95-prozentigen Wahrscheinlichkeit ein statistischer Unsicherheitsbereich von rund ± 3 Prozentpunkten mitzudenken.

Das sind die Hauptergebnisse der ersten Befragung zur Volksabstimmung vom 25. September 2022. Realisiert wird die Serie vom Forschungsinstitut gfs.bern für die Medien der SRG SSR.

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2. Vorabstimmungsanalyse zur eidg. Abstimmung vom 15.05.2022

Die zweite Trendstudie des Forschungsinstitutes gfs.bern im Auftrag der SRG SSR zur Abstimmungen vom 15. Mai 2022 ist erschienen.

Wäre bereits am 24. April 2022 abgestimmt worden, wären das Filmgesetz, das Transplantationsgesetz und die Finanzierung der Frontex angenommen worden. Die Stimmbeteiligung hätte bei unterdurchschnittlichen 44 Prozent gelegen.

Dynamisch betrachtet erfuhr das Filmgesetz im Verlauf der Hauptkampagnenphase eine Polarisierung Richtung Nein, während sich die Stimmabsichten zum Transplantationsgesetz stabil verhalten und der Ja-Anteil bei der Finanzierung der Frontex wächst. Der Meinungsverlauf zum Filmgesetz entspricht einem Ausnahmefall der Meinungsbildung zu einer Behördenvorlage, jener der anderen beiden Vorlagen entspricht dem Normalfall.

Es ist bei einer 95-prozentigen Wahrscheinlichkeit ein statistischer Unsicherheitsbereich von rund ± 3 Prozentpunkten mitzudenken. Wie üblich handelt es sich auch bei der zweiten Befragung nur um eine Momentaufnahme und keine Prognose zum Abstimmungsausgang.

Das sind die Hauptergebnisse der ersten von zwei Befragungen zur Volksabstimmung vom 15. Mai 2022. Realisiert wird die Serie vom Forschungsinstitut gfs.bern für die Medien der SRG SSR.

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1. Vorabstimmungsanalyse zur eidg. Abstimmung vom 15.05.2022

Die erste Trendstudie des Forschungsinstitutes gfs.bern im Auftrag der SRG SSR zur Abstimmungen vom 15. Mai 2022 ist erschienen.

Wäre bereits am 18. März 2022 abgestimmt worden, wären das Filmgesetz, das Transplantationsgesetz und die Finanzierung der Frontex angenommen worden. Die Stimmbeteiligung hätte bei leicht unterdurchschnittlichen 44 Prozent gelegen.

Es ist bei einer 95-prozentigen Wahrscheinlichkeit ein statistischer Unsicherheitsbereich von rund ± 3 Prozentpunkten mitzudenken. Wie üblich handelt es sich auch bei der zweiten Befragung nur um eine Momentaufnahme und keine Prognose zum Abstimmungsausgang.

Das sind die Hauptergebnisse der ersten von zwei Befragungen zur Volksabstimmung vom 15. Mai 2022. Realisiert wird die Serie vom Forschungsinstitut gfs.bern für die Medien der SRG SSR.

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2. Vorabstimmungsanalyse zur eidg. Abstimmung vom 13.02.2022

Die zweite Trendstudie des Forschungsinstitutes gfs.bern im Auftrag der SRG SSR zur Abstimmungen vom 13. Februar 2022 ist erschienen.

Wäre bereits am 23. Januar 2022 abgestimmt worden, wäre die Initiative zum Tabakwerbungsverbot angenommen worden, während die Initiative zum Tierversuchsverbot, das Gesetz über die Stempelabgaben und das Massnahmenpaket Medien abgelehnt worden wären. Die Stimmbeteiligung hätte bei überdurchschnittlichen 50 Prozent gelegen.

Alle vier Vorlagen erfuhren im Verlauf der Hauptkampagnenphase eine Polarisierung Richtung Nein. Für die Initiativen ist dies gemeinhin typisch, für Behördenvorlagen entspricht dies jedoch dem Ausnahmefall der Meinungsbildung.

Alle Angaben gelten bei einer 95-prozentigen Wahrscheinlichkeit mit einem Unsicherheitsbereich von ±2.8 Prozentpunkten. Die Wahrscheinlichkeiten beziehen sich auf die Werte der aktuellen Befragung, nicht auf den Abstimmungsausgang am 13. Februar 2022. Wie üblich handelt es sich auch bei der zweiten Befragung nur um eine Momentaufnahme und keine Prognose zum Abstimmungsausgang.

Das sind die Hauptergebnisse der ersten von zwei Befragungen zur Volksabstimmung vom 13. Februar 2022. Realisiert wird die Serie vom Forschungsinstitut gfs.bern für die Medien der SRG SSR.

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1. Vorabstimmungsanalyse zur eidg. Abstimmung vom 13.02.2022

Wäre bereits am 25. Dezember 2021 abgestimmt worden, wäre die Initiative zum Tabakwerbungsverbot angenommen worden, während relative Mehrheiten die Initiative zum Tierversuchsverbot und das Gesetz über die Stempelabgaben abgelehnt hätten.

Beim Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien zeigten sich die Teilnahmewilligen gespalten. Die Stimmbeteiligung hätte bei unterdurchschnittlichen 41 Prozent gelegen.

Hier liegt eine Momentaufnahme rund sieben Wochen vor dem Abstimmungstag vor und nicht eine Prognose. Die Studie beschreibt die Ausgangslage zu Beginn der Hauptkampagnenphase.

Es ist bei einer 95-prozentigen Wahrscheinlichkeit ein statistischer Unsicherheitsbereich von rund ± 3 Prozentpunkten mitzudenken.

Das sind die Hauptergebnisse der ersten von zwei Befragungen zur Volksabstimmung vom 13. Februar 2022. Realisiert wird die Serie vom Forschungsinstitut gfs.bern für die Medien der SRG SSR.

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2. Vorabstimmungsanalyse zur eidg. Abstimmung vom 28.11.2021

Wäre bereits am 7. November 2021 abgestimmt worden, wären die Pflegeinitiative und die Änderung des Covid-19-Gesetzes angenommen, während die Justiz-Initiative abgelehnt worden wäre. Die Stimmbeteiligung hätte bei überdurchschnittlichen 51 Prozent gelegen.

Die beiden Initiativen erfuhren in der Hauptphase des Abstimmungskampfes eine Polarisierung der Meinungsbildung zum Nein hin. Im Falle der Justiz-Initiative zeichnet sich ein handfester Nein-Trend ab, bei der Pflegeinitiative minderte dieser Trend die hohe Zustimmung lediglich. Die Stimmabsichten zu den Änderungen am Covid-19-Gesetz erweisen sich vordergründig als stabil. Die Trends in den Untergruppen spiegeln aber die auch in den Medien sichtbare Emotionalisierung der Lead-Vorlage vom 28. November 2021.

Es ist bei einer 95-prozentigen Wahrscheinlichkeit ein statistischer Unsicherheitsbereich von rund ± 3 Prozentpunkten mitzudenken.

Das sind die Hauptergebnisse der ersten von zwei Befragungen zur Volksabstimmung vom 28. November 2021. Realisiert wird die Serie vom Forschungsinstitut gfs.bern für die Medien der SRG SSR.

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1. Vorabstimmungsanalyse zur eidg. Abstimmung vom 28.11.2021

Wäre bereits am 9. Oktober 2021 abgestimmt worden, wären die Änderung des Covid-19-Gesetzes und die Pflegeinitiative angenommen worden, während sich die Teilnahmewilligen bei der Justiz-Initiative gespalten zeigten. Die Stimmbeteiligung hätte bei leicht unterdurchschnittlichen 41 Prozent gelegen.

Hier liegt eine Momentaufnahme rund sieben Wochen vor dem Abstimmungstag vor und nicht eine Prognose. Die Studie beschreibt die Ausgangslage zu Beginn der Hauptkampagnenphase.

Es ist bei einer 95-prozentigen Wahrscheinlichkeit ein statistischer Unsicherheitsbereich von rund ± 3 Prozentpunkten mitzudenken.

Das sind die Hauptergebnisse der ersten von zwei Befragungen zur Volksabstimmung vom 28. November 2021. Realisiert wird die Serie vom Forschungsinstitut gfs.bern für die Medien der SRG SSR.

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