2. Vorabstimmungsanalyse zur eidg. Abstimmung vom 13.02.2022

Die zweite Trendstudie des Forschungsinstitutes gfs.bern im Auftrag der SRG SSR zur Abstimmungen vom 13. Februar 2022 ist erschienen.

Wäre bereits am 23. Januar 2022 abgestimmt worden, wäre die Initiative zum Tabakwerbungsverbot angenommen worden, während die Initiative zum Tierversuchsverbot, das Gesetz über die Stempelabgaben und das Massnahmenpaket Medien abgelehnt worden wären. Die Stimmbeteiligung hätte bei überdurchschnittlichen 50 Prozent gelegen.

Alle vier Vorlagen erfuhren im Verlauf der Hauptkampagnenphase eine Polarisierung Richtung Nein. Für die Initiativen ist dies gemeinhin typisch, für Behördenvorlagen entspricht dies jedoch dem Ausnahmefall der Meinungsbildung.

Alle Angaben gelten bei einer 95-prozentigen Wahrscheinlichkeit mit einem Unsicherheitsbereich von ±2.8 Prozentpunkten. Die Wahrscheinlichkeiten beziehen sich auf die Werte der aktuellen Befragung, nicht auf den Abstimmungsausgang am 13. Februar 2022. Wie üblich handelt es sich auch bei der zweiten Befragung nur um eine Momentaufnahme und keine Prognose zum Abstimmungsausgang.

Das sind die Hauptergebnisse der ersten von zwei Befragungen zur Volksabstimmung vom 13. Februar 2022. Realisiert wird die Serie vom Forschungsinstitut gfs.bern für die Medien der SRG SSR.

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1. Vorabstimmungsanalyse zur eidg. Abstimmung vom 13.02.2022

Wäre bereits am 25. Dezember 2021 abgestimmt worden, wäre die Initiative zum Tabakwerbungsverbot angenommen worden, während relative Mehrheiten die Initiative zum Tierversuchsverbot und das Gesetz über die Stempelabgaben abgelehnt hätten.

Beim Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien zeigten sich die Teilnahmewilligen gespalten. Die Stimmbeteiligung hätte bei unterdurchschnittlichen 41 Prozent gelegen.

Hier liegt eine Momentaufnahme rund sieben Wochen vor dem Abstimmungstag vor und nicht eine Prognose. Die Studie beschreibt die Ausgangslage zu Beginn der Hauptkampagnenphase.

Es ist bei einer 95-prozentigen Wahrscheinlichkeit ein statistischer Unsicherheitsbereich von rund ± 3 Prozentpunkten mitzudenken.

Das sind die Hauptergebnisse der ersten von zwei Befragungen zur Volksabstimmung vom 13. Februar 2022. Realisiert wird die Serie vom Forschungsinstitut gfs.bern für die Medien der SRG SSR.

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2. Vorabstimmungsanalyse zur eidg. Abstimmung vom 28.11.2021

Wäre bereits am 7. November 2021 abgestimmt worden, wären die Pflegeinitiative und die Änderung des Covid-19-Gesetzes angenommen, während die Justiz-Initiative abgelehnt worden wäre. Die Stimmbeteiligung hätte bei überdurchschnittlichen 51 Prozent gelegen.

Die beiden Initiativen erfuhren in der Hauptphase des Abstimmungskampfes eine Polarisierung der Meinungsbildung zum Nein hin. Im Falle der Justiz-Initiative zeichnet sich ein handfester Nein-Trend ab, bei der Pflegeinitiative minderte dieser Trend die hohe Zustimmung lediglich. Die Stimmabsichten zu den Änderungen am Covid-19-Gesetz erweisen sich vordergründig als stabil. Die Trends in den Untergruppen spiegeln aber die auch in den Medien sichtbare Emotionalisierung der Lead-Vorlage vom 28. November 2021.

Es ist bei einer 95-prozentigen Wahrscheinlichkeit ein statistischer Unsicherheitsbereich von rund ± 3 Prozentpunkten mitzudenken.

Das sind die Hauptergebnisse der ersten von zwei Befragungen zur Volksabstimmung vom 28. November 2021. Realisiert wird die Serie vom Forschungsinstitut gfs.bern für die Medien der SRG SSR.

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1. Vorabstimmungsanalyse zur eidg. Abstimmung vom 28.11.2021

Wäre bereits am 9. Oktober 2021 abgestimmt worden, wären die Änderung des Covid-19-Gesetzes und die Pflegeinitiative angenommen worden, während sich die Teilnahmewilligen bei der Justiz-Initiative gespalten zeigten. Die Stimmbeteiligung hätte bei leicht unterdurchschnittlichen 41 Prozent gelegen.

Hier liegt eine Momentaufnahme rund sieben Wochen vor dem Abstimmungstag vor und nicht eine Prognose. Die Studie beschreibt die Ausgangslage zu Beginn der Hauptkampagnenphase.

Es ist bei einer 95-prozentigen Wahrscheinlichkeit ein statistischer Unsicherheitsbereich von rund ± 3 Prozentpunkten mitzudenken.

Das sind die Hauptergebnisse der ersten von zwei Befragungen zur Volksabstimmung vom 28. November 2021. Realisiert wird die Serie vom Forschungsinstitut gfs.bern für die Medien der SRG SSR.

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2. Vorabstimmungsanalyse zur eidg. Abstimmung vom 26.09.2021

Beide Vorlagen wurden über die Hauptkampagnenphase von einem Nein-Trend erfasst.

Die Stimmbeteiligung hätte bei durchschnittlichen 45 Prozent gelegen und ist im Kampagnenverlauf nur schwach angestiegen.

Es ist bei einer 95-prozentigen Wahrscheinlichkeit ein statistischer Unsicherheitsbereich von rund ± 3 Prozentpunkten mitzudenken.

Das sind die Hauptergebnisse der zweiten SRG-Trend-Befragung zur Volksabstimmung vom 26. September 2021. Realisiert wird die Serie vom Forschungsinstitut gfs.bern für die Medien der SRG SSR.

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