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KI-Gesetz tritt in Kraft. Was bedeutet das für Schweizer Unternehmen?

Das KI-Gesetz der EU stand schon mehrmals kurz vor seinem definitiven Erlass und immer wieder fehlte der letzte Schritt. Jetzt aber scheinen endlich alle grundsätzlichen Fragen geregelt zu sein. Was heisst das nun?

Prozess der Inkraftsetzung

Das offizielle Inkrafttreten des KI-Gesetzes der EU (d.h. wenn der definitive Text fixiert ist und keine Veränderung mehr möglich ist) sollte bis Ende März 2024 erfolgen. Voraussetzung dafür ist eine formelle Annahme seitens des EU-Parlaments und des EU-Rats. Die Bestimmungen des Gesetzes werden nach einer zweijährigen Übergangsfrist angewendet, die dann bis 2026 laufen würde. Während dieser Zeit werden technische Umsetzungsstandards erarbeitet, welchen sich die betroffenen Firmen anpassen müssen. Zu beachten ist, dass bestimmte Verbote bereits nach sechs Monaten wirksam werden.

Was bedeutet das für Schweizer Unternehmen?

Schweizer Unternehmen müssen mit Anpassungen in den Verträgen mit ihren KI-Lieferanten rechnen. Um eine allfällige Unterstellung rechtzeitig zu identifizieren, müssen sich die Unternehmen bewusst werden, wo und wie sie KI einsetzen. Diese Unterstellung kann direkt aufgrund einer Tätigkeit in der EU oder indirekt aufgrund der Tätigkeit der Kundschaft gegeben sein.

Rechte und Pflichten

Welche Rechte und Pflichten führt das KI-Gesetz ein?

Klassifizierung der KI-Anwendung: Entwickler:innen und Verwender:innen von KI müssen klären, unter welche Risikokategorie sie fallen und ob sie KI in einer unzulässigen Weise verwenden. Diese Differenzierung kann in Einzelfällen, insbesondere bei Emotions-Erkennung oder Manipulation des Verhaltens, unklar sein, sodass unbedingt eine Risikoabwägung vorgenommen werden muss. Je nach Risikoart der angewandten KI muss sichergestellt werden, dass entweder Entwicklung, Anwendung und Überwachungsmassnahmen der KI korrekt dokumentiert sind oder die notwendige Transparenz gegenüber den Nutzer:innen sichergestellt wird, wenn KI in der Kundenbeziehung oder beim Erstellen von Texten und Bildern eingesetzt wird. Dazu muss gewährleistet sein, dass bereits bestehende Regelungen beim Einsatz der neuen Möglichkeiten der KI nicht unbeabsichtigt verletzt werden.

Wie beginnt man?

Es ist für jede Firma essenziell, ihre KI-Nutzung zu evaluieren und dabei folgende drei Kernfragen zu beantworten:

  1. Wo nutze ich KI?
  2. Wer entscheidet über den Einsatz von KI?
  3. Welche Folgen könnte KI für meine Kund:innen und Mitarbeitenden haben?

Mauro Quadroni
RA und CTO bei AI Legal & Strategy Consulting AG

mauro.quadroni@ai-lsc.ch
+41 43 288 96 57

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Swiss Insights News #24-1

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