Wäre bereits am 7. November 2021 abgestimmt worden, wären die Pflegeinitiative und die Änderung des Covid-19-Gesetzes angenommen, während die Justiz-Initiative abgelehnt worden wäre. Die Stimmbeteiligung hätte bei überdurchschnittlichen 51 Prozent gelegen.
Die beiden Initiativen erfuhren in der Hauptphase des Abstimmungskampfes eine Polarisierung der Meinungsbildung zum Nein hin. Im Falle der Justiz-Initiative zeichnet sich ein handfester Nein-Trend ab, bei der Pflegeinitiative minderte dieser Trend die hohe Zustimmung lediglich. Die Stimmabsichten zu den Änderungen am Covid-19-Gesetz erweisen sich vordergründig als stabil. Die Trends in den Untergruppen spiegeln aber die auch in den Medien sichtbare Emotionalisierung der Lead-Vorlage vom 28. November 2021.
Es ist bei einer 95-prozentigen Wahrscheinlichkeit ein statistischer Unsicherheitsbereich von rund ± 3 Prozentpunkten mitzudenken.
Das sind die Hauptergebnisse der ersten von zwei Befragungen zur Volksabstimmung vom 28. November 2021. Realisiert wird die Serie vom Forschungsinstitut gfs.bern für die Medien der SRG SSR.
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