Titelbild Abstimmungsanalysen

1. Vorabstimmungsanalyse zur eidg. Abstimmung vom 28.11.2021

Wäre bereits am 9. Oktober 2021 abgestimmt worden, wären die Änderung des Covid-19-Gesetzes und die Pflegeinitiative angenommen worden, während sich die Teilnahmewilligen bei der Justiz-Initiative gespalten zeigten.

Wäre bereits am 9. Oktober 2021 abgestimmt worden, wären die Änderung des Covid-19-Gesetzes und die Pflegeinitiative angenommen worden, während sich die Teilnahmewilligen bei der Justiz-Initiative gespalten zeigten. Die Stimmbeteiligung hätte bei leicht unterdurchschnittlichen 41 Prozent gelegen.

Hier liegt eine Momentaufnahme rund sieben Wochen vor dem Abstimmungstag vor und nicht eine Prognose. Die Studie beschreibt die Ausgangslage zu Beginn der Hauptkampagnenphase.

Es ist bei einer 95-prozentigen Wahrscheinlichkeit ein statistischer Unsicherheitsbereich von rund ± 3 Prozentpunkten mitzudenken.

Das sind die Hauptergebnisse der ersten von zwei Befragungen zur Volksabstimmung vom 28. November 2021. Realisiert wird die Serie vom Forschungsinstitut gfs.bern für die Medien der SRG SSR.

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